Allgemeine
Geschäftsbedingungen
KEEY PRIVACY POLICY
1. Allgemeine Grundlagen
1.1 Die TOMORROW IN PROGRESS FlexCo (nachfolgend „KEEY CONSULTING“) erbringt alle Beratungsleistungen im Bereich Consulting ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sowie des schriftlich erstellten individuellen Angebots von KEEY CONSULTING.
1.2 Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Vertragsverhältnisse, selbst wenn in einem individuellen Angebot nicht explizit darauf verwiesen wird.
1.3 Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden nur dann Anwendung, wenn KEEY CONSULTING diesen ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat.
1.4 Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform, um wirksam zu sein. Mündliche Nebenabreden oder Erklärungen sind nur dann verbindlich, wenn sie von KEEY CONSULTING schriftlich bestätigt wurden.
2. Umfang der Beratungsleistungen, Vertragsabschluss
2.1 Der Umfang der Beratungsleistungen ergibt sich ausschließlich aus dem schriftlichen Angebot von KEEY CONSULTING.
2.2 Sofern im Angebot nicht anders angegeben, sind Angebote vier Wochen lang gültig.
2.3 Mit der Annahme des Angebots akzeptiert der Auftraggeber, dass die Beratungsleistungen Empfehlungen enthalten können. KEEY CONSULTING übernimmt jedoch keine Haftung für die Umsetzung dieser Empfehlungen oder für daraus resultierende Entscheidungen.
2.4 Der Vertrag kommt durch die Annahme des Angebots zustande. Die Annahme erfolgt durch den Eingang der unterschriebenen Auftragsbestätigung beim Anbieter.
3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
3.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich, KEEY CONSULTING alle erforderlichen Informationen und Daten ohne besondere Aufforderung rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen und korrekte Auskünfte zu erteilen. Dies gilt auch für relevante Informationen, die erst im Verlauf der Beratungstätigkeit bekannt werden.
3.2 Ein offenes und vertrauensvolles Verhältnis ist erforderlich, daher informiert der Auftraggeber KEEY CONSULTING umfassend über vorherige und/oder laufende Beratungen, die mit den geplanten Leistungen in Zusammenhang stehen.
3.3 Der Auftraggeber bestätigt, dass die im Angebot festgehaltenen Voraussetzungen vollständig und korrekt sind.
3.4 Der Auftraggeber trifft alle Entscheidungen, die für die Erbringung der Beratungsleistungen erforderlich sind, zeitgerecht und holt gegebenenfalls notwendige Zustimmungen (z. B. von Konzernleitung, Aufsichtsrat, Betriebsrat) ein.
3.5 Der Auftraggeber übernimmt unter anderem die Verantwortung für: a. Wahrnehmung aller Managementfunktionen und -entscheidungen, b. Auswahl eines kompetenten Managementmitglieds zur Aufsicht der Beratungsleistungen, c. Bewertung der Angemessenheit und der Ergebnisse der Dienstleistungen, d. Übernahme der Verantwortung für die Ergebnisse der Dienstleistungen sowie Aufrechterhaltung einer internen Kontrolle, die auch die Dienstleistungen von KEEY CONSULTING umfasst.
3.6 Erfordert die Beratung eine Durchführung in den Räumlichkeiten des Auftraggebers, stellt dieser die notwendige Büroinfrastruktur kostenlos zur Verfügung und gewährleistet die organisatorischen Rahmenbedingungen für eine ungestörte Leistungserbringung.
3.7 Sollte der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommen oder treten Umstände ein, die außerhalb der Kontrolle von KEEY CONSULTING liegen und die Leistungserbringung beeinträchtigen, verschieben sich vereinbarte Zeitpläne entsprechend. KEEY CONSULTING ist zudem berechtigt, dem Auftraggeber dadurch entstandene Mehrkosten (z. B. Stehzeiten von Mitarbeitenden) in Rechnung zu stellen.
4. Durchführung der Beratungsleistungen
4.1 KEEY CONSULTING verpflichtet sich zur Erbringung der im Angebot spezifizierten Beratungsleistungen, haftet jedoch nicht für einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg.
4.2 KEEY CONSULTING darf die vom Auftraggeber bereitgestellten Informationen und Unterlagen als korrekt und vollständig ansehen, es sei denn, es wird ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Eine Pflicht zur Feststellung von Unrichtigkeiten besteht nicht.
4.3 KEEY CONSULTING bemüht sich, dem Wunsch des Auftraggebers hinsichtlich der Mitarbeiterauswahl zu entsprechen, behält sich jedoch das Recht vor, Personal nach eigenem Ermessen einzusetzen und neu zuzuordnen, um die Leistungen effizient zu erbringen.
4.4 KEEY CONSULTING ist berechtigt, die vereinbarten Leistungen ganz oder teilweise durch qualifizierte Kooperationspartner oder Dritte erbringen zu lassen.
4.5 KEEY CONSULTING ist nicht verantwortlich für Projektverzögerungen, die durch Umstände entstehen, die außerhalb ihres Einflussbereichs liegen (z. B. höhere Gewalt, Verzögerungen seitens des Auftraggebers). In solchen Fällen kann KEEY CONSULTING eine Anpassung des Zeitplans oder zusätzliche Vergütung für Mehraufwände verlangen.
5. Nutzungsrechte, Schutz des geistigen Eigentums, Vertraulichkeit
5.1 Alle von KEEY CONSULTING zur Verfügung gestellten Unterlagen, ob in Papierform oder elektronisch, bleiben das geistige Eigentum von KEEY CONSULTING. Der Auftraggeber erkennt die ausschließlichen Rechte an diesen Unterlagen an, unabhängig davon, ob sie urheberrechtlich, markenrechtlich oder wettbewerbsrechtlich geschützt sind.
5.2 Der Auftraggeber darf die überlassenen Unterlagen nur für die im Vertrag vereinbarten geschäftlichen Zwecke verwenden. Eine Änderung der Unterlagen durch den Auftraggeber ist nicht gestattet.
5.3 Ohne vorherige schriftliche Zustimmung von KEEY CONSULTING ist es dem Auftraggeber untersagt, die Unterlagen ganz oder teilweise an Dritte weiterzugeben, zu veröffentlichen, daraus zu zitieren oder Dritten gegenüber darauf Bezug zu nehmen. Eine Ausnahme besteht nur, wenn geltende gesetzliche Verpflichtungen oder behördliche Anforderungen dies erfordern.
5.4 KEEY CONSULTING übernimmt keine Haftung für Schäden, die aus einer Verletzung der Punkte 5.2 oder 5.3 resultieren.
5.5 Der Auftraggeber und KEEY CONSULTING verpflichten sich zur strikten Vertraulichkeit hinsichtlich der im Rahmen des Vertrags ausgetauschten Informationen. Die Vertraulichkeit bleibt auch nach Vertragsende bestehen, es sei denn, es besteht eine gesetzliche Auskunftspflicht oder eine ausdrückliche Entbindung durch den Auftraggeber.
5.6 Die Verschwiegenheitspflicht gilt für KEEY CONSULTING, deren Mitarbeiter und alle beigezogenen Partner. Eine Weitergabe von Berichten oder Gutachten an Dritte erfolgt nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftraggebers.
6. Honorar
6.1 Die Höhe des Honorars von KEEY CONSULTING richtet sich nach Art und Umfang der vereinbarten Leistungen und ist im Angebot von KEEY CONSULTING angegeben. Fehlt eine ausdrückliche Vereinbarung, wird ein angemessenes Honorar geschuldet.
6.2 Eventuelle Reisespesen der Mitarbeiter von KEEY CONSULTING sowie Barauslagen werden gesondert in Rechnung gestellt.
6.3 Die Rechnungslegung erfolgt, sofern nicht anders vereinbart, projektbasiert.
6.4 Rechnungen sind sofort ohne Abzug fällig.
6.5 Einwendungen gegen Rechnungen sind innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt schriftlich geltend zu machen. Erfolgen innerhalb dieser Frist keine Einwendungen, gilt die Rechnung als anerkannt
6.6 Bei Zahlungsverzug ist KEEY CONSULTING berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9,2 % über dem Basiszinssatz (gemäß §456 UGB) zu berechnen. Darüber hinaus kann KEEY CONSULTING laufende Leistungen vorübergehend einstellen und nach erfolgloser Mahnung vom Vertrag zurücktreten. Der Auftraggeber übernimmt alle entstandenen Mahn- und Inkassospesen sowie Rechtsverfolgungskosten.
6.7 Bei Nichtzahlung von fälligen Rechnungen behält sich KEEY CONSULTING das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten und die bereits erbrachten Leistungen sowie alle entstandenen Aufwände geltend zu machen.
7. Kündigung
7.1 Der Vertrag kann von beiden Seiten unter Einhaltung einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende schriftlich gekündigt werden, sofern nichts anderes vereinbart wurde (z. B. bei der Beauftragung von abgrenzbaren Projekten oder Projektteilen).
7.2 KEEY CONSULTING behält sich das Recht vor, die Geschäftsbeziehung mit sofortiger Wirkung schriftlich zu beenden, wenn sich herausstellt, dass die Fortführung des Auftrags aufgrund gesetzlicher Änderungen, neuer Rechtsprechung oder sonstiger Umstände rechtswidrig wäre, insbesondere wenn die Fortführung gegen Unabhängigkeitsvorschriften oder Berufsgrundsätze verstoßen würde.
8. Datenschutz
8.1 KEEY CONSULTING ist datenschutzrechtlich Verantwortlicher im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung („DSGVO“) hinsichtlich aller im Rahmen des Auftrages verarbeiteter personenbezogenen Daten. KEEY CONSULTING ist berechtigt, personenbezogene Daten, die KEEY CONSULTING anvertraut wurden, im Rahmen der Beratungstätigkeit zu verarbeiten, in elektronisch verwalteten Dateien zu speichern und durch Dritte, mit denen eine entsprechende Auftragsverarbeitervereinbarung im Sinn des Art. 28 DSGVO abgeschlossen wurde, verarbeiten zu lassen. KEEY CONSULTING überlassene Materialien (Papier und Datenträger) werden grundsätzlich nach Beendigung der diesbezüglichen Leistungserbringung dem Auftraggeber oder an vom Auftraggeber benannte Dritte übergeben oder, wenn dies gesondert vereinbart ist, von KEEY CONSULTING verwahrt oder vernichtet. KEEY CONSULTING ist berechtigt, Kopien davon aufzubewahren, soweit sie diese zur ordnungsgemäßen Dokumentation der Leistungen benötigt oder es rechtlich geboten oder berufsüblich ist.
8.2 KEEY CONSULTING verpflichtet sich und seine Mitarbeiter zur Wahrung des Datengeheimnisses gemäß den jeweils geltenden Bestimmungen der DSGVO sowie des Datenschutzgesetzes in der jeweils geltenden Fassung (aktuell DSG idF des Datenschutz-Anpassungsgesetzes 2018). Alle beigezogenen Dritten werden zur Wahrung dieser Verpflichtung angehalten.
8.3 KEEY CONSULTING und alle anderen Mitglieder des KEEY CONSULTING-Netzwerks sind zum Zweck der Vermeidung von Interessenskonflikten, der Sicherstellung ihrer berufsrechtlich gebotenen Unabhängigkeit und der Einhaltung börsenrechtlicher Bestimmungen berechtigt, Auftragsdaten (Name, Adresse, Ansprechpartner, Auftragsumfang, Honorarumfang und Auftragszeitraum) elektronisch zu speichern und diese Daten an andere Mitglieder des KEEY CONSULTING-Netzwerks zu übermitteln.
8.4 KEEY CONSULTING wird dem Auftraggeber regelmäßig Informationen und Ankündigungen über die von KEEY CONSULTING angebotenen Dienstleistungen, Veranstaltungen etc. im Bereich Consulting im angemessenen Umfang per E-Mail (basierend auf § 107 TKG und darüber hinaus auf der Zustimmung des Auftraggebers) sowie per Post, Telefon und Telefax (basierend auf der Zustimmung des Auftraggebers) übermitteln. Der Auftraggeber kann dieser Übermittlung jederzeit und ohne Angabe von Gründen widersprechen bzw. seine Zustimmung widerrufen. Nach erfolgtem Widerspruch/Widerruf werden die für die Informationserteilung notwendigen personenbezogenen Daten (Anrede, Vor- und Nachname, E-Mail-Adresse, Postadresse, Telefonnummer, Telefaxnummer) nicht mehr für diesen Zweck verarbeitet und gelöscht. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt unberührt.
8.5 KEEY CONSULTING verwendet zur Sicherung der verarbeiteten Daten unter Berücksichtigung der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeiten und Schwere der Risiken für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen geeignete und stets an den aktuellen Stand der Technik angepasste technische und organisatorische Maßnahmen, um sicherzustellen, dass die Datenverarbeitung gemäß den Vorgaben der DSGVO erfolgt. In Ermangelung einer abweichenden schriftlichen Vereinbarung im Einzelfall erfolgt die elektronische Kommunikation zwischen dem Auftraggeber und KEEY CONSULTING in unverschlüsselter und unsignierter Form, womit das Mitlesen oder die Manipulation durch Dritte nicht vollständig ausgeschlossen werden kann.
8.6 Datenschutzbeauftragter: Sollten Sie Fragen oder Anliegen zum Datenschutz haben, können Sie sich an unseren Datenschutzbeauftragten wenden. Die Kontaktdaten finden Sie in unserer separaten Datenschutzverordnung.
8.7 Weitere Hinweise: Der Schutz personenbezogener Daten ist uns wichtig. Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten und den Rechten der betroffenen Personen finden Sie in unserer separaten Datenschutzverordnung unter [Link zur Datenschutzseite]. Diese ist nicht Bestandteil der AGB, sondern stellt eine eigenständige Regelung dar.
9. Haftung
9.1 KEEY CONSULTING haftet ausschließlich für den Endbericht im vereinbarten Umfang und nicht für Zwischenberichte, E-Mails oder andere Kommunikation während der Projektlaufzeit.
9.2 Eine Haftung für Schäden besteht nur bei nachgewiesenem Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, auch wenn Dritte zur Vertragserfüllung herangezogen werden.
9.3 KEEY CONSULTING haftet nicht für entgangenen Gewinn, Mangelfolgeschäden, mittelbare oder indirekte Schäden sowie reine Vermögensschäden.
9.4 Die Haftung ist der Höhe nach auf die Auftragssumme begrenzt, maximal jedoch auf EUR 350.000,-. Als einzelner Schadensfall gilt die Gesamtheit der Ansprüche aus einer einheitlichen Leistung. Bei mehreren gleichartigen Verstößen aufgrund desselben fachlichen Fehlers gilt dieselbe Begrenzung.
9.5 Wenn das Schadensvolumen nach Einschätzung des Auftraggebers die genannte Haftungsgrenze übersteigt, kann KEEY CONSULTING auf Wunsch des Auftraggebers versuchen, eine Zusatzversicherung abzuschließen, deren Prämie vom Auftraggeber zu tragen ist.
9.6 Schadenersatzansprüche sind innerhalb von drei Monaten ab Kenntnis des Schadens und spätestens drei Jahre nach dem Ereignis gerichtlich geltend zu machen.
9.7 Bei Einbeziehung Dritter (z. B. datenverarbeitende Unternehmen, Rechtsanwälte) haftet KEEY CONSULTING nur dann, wenn der Auftraggeber nicht schriftlich informiert wurde.
9.8 Eine Haftung gegenüber Dritten ist ausgeschlossen. Werden Unterlagen mit Zustimmung von KEEY CONSULTING weitergegeben, wird daraus keine Haftung gegenüber Dritten begründet. Der Auftraggeber hält KEEY CONSULTING bei Ansprüchen Dritter schad- und klaglos.
9.9 KEEY CONSULTING übernimmt keine Haftung für den Verlust von Daten aufgrund von externen Angriffen (z. B. Cyberangriffe) oder unvorhergesehenen technischen Problemen. KEEY CONSULTING wird jedoch alle zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um die Sicherheit der Daten zu gewährleisten.
9.10 Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass digitale Kommunikation (z. B. per E-Mail) trotz moderner Sicherheitsmaßnahmen anfällig für unbefugte Zugriffe oder Manipulationen sein kann. KEEY CONSULTING übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch Sicherheitsrisiken der digitalen Kommunikation entstehen.
10. Loyalität, Abwerbeverbot
10.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Vertragslaufzeit und sechs Monate danach keine Mitarbeiter von KEEY CONSULTING abzuwerben. Bei Verstoß ist eine Konventionalstrafe von EUR 100.000,00 zu zahlen.
10.2 Während der Laufzeit des Vertrages und einer Frist von sechs Monaten danach ist es dem Auftraggeber untersagt, Mitarbeiter von KEEY CONSULTING, die mit der Erfüllung des Vertrages befasst waren, für eine Beschäftigung oder Beratung zu gewinnen. Bei Verstoß ist eine Konventionalstrafe von EUR 100.000,00 fällig.
11. Schlussbestimmungen
11.1 KEEY CONSULTING ist berechtigt, den Namen des Auftraggebers und das Projekt in Referenzlisten aufzunehmen. Der Auftraggeber erklärt sich bereit, nach vorheriger Mitteilung Auskünfte zu geben.
11.2 Der Auftraggeber darf Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nicht ohne schriftliche Zustimmung von KEEY CONSULTING an Dritte übertragen. KEEY CONSULTING kann Rechte und Pflichten ohne Zustimmung des Auftraggebers an Tochter- oder Schwesterunternehmen übertragen.
11.3 KEEY CONSULTING setzt moderne Technologie ein, um Spam zu erkennen und zu filtern. Eine vollständige Garantie für den Empfang von E-Mails kann jedoch nicht gegeben werden.
11.4 Erfüllungsort ist Wien. Zuständig für Streitigkeiten ist das Handelsgericht Wien.
11.5 Es gilt ausschließlich österreichisches Recht.
11.6 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt der übrige Inhalt unberührt.
11.7 Sollte der Auftraggeber eine Erweiterung des Leistungsumfangs oder zusätzliche Leistungen wünschen, so ist eine schriftliche Vereinbarung über den neuen Umfang und die entsprechenden zusätzlichen Kosten erforderlich.
11.8 KEEY CONSULTING verpflichtet sich zur Einhaltung aller geltenden Ethik- und Compliance-Regeln während der Erbringung der Beratungsleistungen.
KEEY CONSULTING
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